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Unfallrisiko senken durch Begleitetes Fahren ab 17

Junge Kraftfahrer sind an schweren Unfällen überproportional beteiligt! Hauptgründe dafür sind jugendlicher Leichtsinn und Unerfahrenheit. Die kritischste Zeit sind die ersten 9 Monate nach Erlangen des Führerscheins.

Am jugendlichen Leichtsinn kann man wenig ändern, aber durch die Begleitung eines „gestandenen“ Kraftfahrers kann der Unerfahrenheit entgegengewirkt werden. Die rückläufigen Unfallzahlen bestätigen den Erfolg des begleitenden Fahrens!

Wer darf begleiten?
Jede Person, die

    ·        eine Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen besitzt
    ·        mindestens 30 Jahre alt ist
    ·        höchstens 1 Punkt in Flensburg hat.

Bei Beantragung der Prüfbescheinigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt können sich mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.

Unser Team steht für weitere Infos gerne zur Verfügung!

Keine Panik vor dem Führerschein ab 2013

Dokument befristet – Fahrerlaubnis bleibt gültig Mit der vom EU-Parlament beschlossenen 3. Führerscheinrichtlinie einher geht ein europaweit einheitlicher Führerschein, dessen Gültigkeit zeitlich begrenzt sein wird. Deutschland setzt die Reform mit einer sehr langen Übergangsfrist um, die praktisch ab 2013 greift.

EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen dann alle 15 Jahre erneuert werden. Das gilt allerdings nur für das Dokument mit dem Passfoto des Fahrers. Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt. So müssen für den Neuantrag nach Ablauf der 15 Jahre weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest nachgewiesen werden.

Ältere Führerscheine bleiben von der 15-Jahre-Regelung ohnehin vorerst verschont. Sie müssen erst im Jahr 2033 gegen die neue EU-Plastikkarte eingetauscht werden.

Für Lkw- und Busfahrer ist schon seit längerem nicht nur der Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis auf fünf Jahre befristet: Sie wird auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber eine neue ärztliche Bescheinigung und ein neues Zeugnis über das Sehvermögen vorlegt.

Praxistipp Scheibenwischer

Scheibenwischer sind sehr empfindlich!
Gerade im Winter geben Sie gerne den Geist auf, wenn sie morgens über die vereiste Windschutzscheibe kratzen.


Spartipp:

Wischer immer am Schalter ausmachen, nicht über die Zündung!
So setzt sich dieser bei Fahrtbeginn nicht ungewollt in Bewegung!

Verkehrsschild Lichtraumprofil

Mit diesem Schild habe ich doch als PKW- oder Motorradfahrer nichts zu tun!

Oder vielleicht doch???

Ich fahre durch ein Waldgebiet, vor mir befindet sich ein LKW, Bus oder Wohnmobil. Ich möchte vorbei. Während meines Überholvorgangs muss ich damit rechnen, dass das Fahrzeug einem tiefhängenden Ast in Richtung linker Fahrspur ausweicht und mir dabei bedrohlich nahe kommt.

Achtung Motorradfahrer:
Es könnten auch abgerissene Äste auf der Fahrbahn liegen!  Sturzgefahr!!
KONTAKT
Fahrschule Schmidt in Höhscheid:

Neuenhofer Straße 69
42657 Solingen

Tel:     0212 5999199
Fax:    0212 2473813
Mobil: 0172 2905677

Theorie-Unterricht:
Di. und Do.
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr